Zu Beginn einer Psychotherapie haben Sie Anspruch auf fünf probatorische Sitzungen, welche vor Aufnahme einer Psychotherapie zum Kennenlernen der Arbeitsweise, Therapiemethode und natürlich auch der therapeutischen Passung dienen. Die Passung zwischen Patient und Therapeut ist eine wichtige Basis für das Gelingen einer Therapie, da es entscheidend für das Entstehen eines gemeinsamen Arbeitsbündnisses ist.
Im Anschluss an die Probatorik wird – falls erforderlich – ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Kasse / Beihilfe gestellt.
Die Sitzungsanzahl einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie beträgt zwischen 12 (Akuttherapie) und 100 Stunden (maximale Verlängerungsdauer). Die Gespräche finden einmal die Woche, mit einer Dauer von 50 Minuten, im Sitzen statt.
N. Branden
© Dipl. Psych. Sandra Jung . Alle Rechte vorbehalten.
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