Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler

Honorar 

Die Honorierung einer Psychotherapie-Sitzung für Erwachsene richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privat versicherte und beihilfeberechtigte Personen

Sie können die Psychotherapiekosten bei Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Die Modalitäten der Kostenübernahme (Leistungsumfang; Erstattungseinschränkungen) sind oft unterschiedlich. Bitte erfragen Sie diese vor der Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrem Kostenträger und lassen sich die entsprechenden Antragsformulare zukommen.

Selbstzahler 

Sie können die Kosten natürlich auch selbst übernehmen.  In diesem Fall kann die Psychotherapie  sofort beginnen, ohne dass ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden muss, oder Abhängigkeiten bezüglich der Krankenversicherung bestehen.  

Gesetzlich versicherte Personen

Die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis werden nur in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. 

Nähere Informationen finden Sie hier: 

https://www.lpk-bw.de/sites/default/files/nachrichten/broschuren/201310-bptk-ratgeber-kostenerstattung.pdf

 

"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert."

A. Einstein

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